Die Anmeldung
Aufnahmevoraussetzung ist die Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte schulische Abschlussprüfung in einem der Schwerpunkte Schmuck, Gerät und Accessoire oder Metallrestaurator in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (GoldschmiedIn, GraveurIn, SchmucksteinfasserIn, SilberschmiedIn, MetallbildnerIn) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis. Ausländische Bewerber müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen und darüber einen Nachweis erbringen (z.B.:Goetheinstitut).
Der Aufnahmeantrag für die Weiterbildung in der Fachschule steht hier zum Download bereit. (Anmeldeformular_FS.pdf)
Ebenso kann er unter der Adresse der Zeichenakademie angefordert werden. Senden Sie uns hierzu einen mit 1,45 € frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen DIN A5 Briefumschlag zu.
Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Tabellarischer Lebenslauf
Beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
Beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule, oder einer als gleichwertig anerkannten Berufsschule
Beglaubigte Fotokopie des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes
Bescheinigungen über die Berufspraxis aus denen Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten hervorgehen
Aktuelles Passbild
Gesundheitsattest
Die Bewerbungsfrist für die Weiterbildung in der Fachschule endet zum 15. Februar 2011. Es gilt das Datum des Poststempels. (Verlängerungen der Bewerbungsfrist können im Sekretariat erfragt werden)
Studiengebühren
Für das Studium an der Staatliche Zeichenakademie fallen keine Studiengühren an. Es ist lediglich eine Werkstatt- und Laborgebühr von 40,- € je Semester zu zahlen.
Wie kann ich meine Weiterbildung finanzieren?
Selbstverständlich sind alle unsere Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge BAföG-berechtigt nach den gültigen staatlichen Richtlinien. Folgende Anträge auf Ausbildungsförderung (BaföG) können nach dem Bundesausbildungsförderungsgestz (§9) gestellt werden:
Schüler-BaföG
Elternunabhäniges BaföG
"Meister-BaföG" nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
weiter Informationen auf:
"Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung"